Auf guter Infrastruktur können alle sicher Radfahren © ADFC/Deckbar
Sonderprogramm Stadt und Land
Am 14. Juli wurde die Förderrichtlinie für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ veröffentlicht. Seit dem können Kommunen von enormen Förderquoten für den Bau von Radverkehrsinfrastruktur profitieren. Aber die Zeit drängt.
In ganz Niedersachsen stehen bis 2023 ganze 65 Millionen Euro für Fahrradinfrastruktur zur Verfügung. Diese enorme Summe ist sehr erfreulich, jedoch muss das Geld auch ausgegeben werden. Jetzt sind die Kommunen in der Pflicht, ordentlich in die Pedale zu treten. Die Zeit ist nämlich knapp: Gefördert wir nur, was bis 2023 gebaut worden ist. Normalerweise dauert der Bau eines Radweges allerdings drei bis fünf Jahre. Gefördert werden aber nicht nur der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen sondern auch
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
- Radwegebrücken und -unterführungen
- Knotenpunkte, ebenso der Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien
- verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen und wegweisender Beschilderung
- Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlich Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder
- Abstellanlagen, wie z.B. Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen
- Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Senken des Radverkehrs
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen)
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte
Finanzschwache Kommunen können sich sogar 90 Prozent zurückzahlen lassen. Um den anderen Kommunalverwaltungen einen besonderen Anreiz zu schaffen, sofort loszulegen, gab es für Maßnahmen, die bis zum Jahresende begonnen werden, einen höheren Fördersatz von 80 Prozent (Antragsstichtag 15.9.). Das Geld kommt vom Bund, die Abwicklung erfolgt über das Land. Das führte dazu, dass Kommunen noch bis Mitte Juli auf die Förderrichtlinie des Landes warten mussten, obwohl das Geld seitens des Bundes schon viel früher zur Verfügung stand.
Aber in Niedersachsen hakt es an vielen Stellen. Es mangelt an Personal, das Radwege plant in Kommunen und in der Landesstraßenbaubehörde und an Baufirmen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat kürzlich viele Mitarbeiter*innen an die Bundes-Autobahn-AG verloren. Doch auch im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nimmt Radverkehr personell im Vergleich mit anderen Bundesländern eine kleine Rolle ein.
Ausschlaggebend für die Förderung des Sonderprogramms Stadt und Land war die Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Radverkehrsförderung soll dazu beitragen, das Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, denn vom Verkehr geht ein großer Anteil der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen aus. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur strebt an, diese Mittel zu verstetigen. Dies ist sehr wichtig, damit Personal aufgestockt werden kann, und weil bis Ende der Förderperiode im Jahr 2023 die meisten Projekte nicht abgeschlossen sein werden. Bisher ist die mittelfristige Finanzplanung aber noch nicht gesichert. Der ADFC wird darauf drängen, dass die neue Bundesregierung dies schnell angeht.
Bauprojekte bis 2023 baureif zu bekommen, ist für Kommunen nur schwer zu schaffen. In Niedersachsen gibt es aber noch eine Förder-Alternative: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Dies fördert auch investive Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs mit bis zu 75 %. Dazu gibt es auch Informationen auf der rechten Seite.