Auf guter Infrastruktur können alle sicher Radfahren

Auf guter Infrastruktur können alle sicher Radfahren © ADFC/Deckbar

Förderprogramme für Radverkehr in Niedersachsen

Hier kommt unsere aktuelle Übersicht zu den Förderprogrammen für Radverkehrsförderung. Allen voran steht das Förderprogramm Stadt und Land mit 80 Millionen Euro für Niedersachsen bis 2030.

Sonderprogramm Stadt und Land  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen bis 2030. Weitere 800 Millionen Euro sollen für die kommunale Radinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Davon bekommt Niedersachsen 80 Millionen Euro, wenn sie abgerufen werden. Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. 

Gefördert wird: 

  • Neu-, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten bzw. eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und -zonen, Radwegebrücken und -unterführungen, verkehrstechnische Ausstattung, die Optimierung von Knotenpunkten für den Radverkehr sowie Fahrradstellanlagen 

  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder 

  • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr 

  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, sofern hieraus die Umsetzung von min. einer investiven Maßnahme gefördert wird 

Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau eines sicheren und attraktiven Radverkehrssystems. Durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverfahr soll sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und somit ein Betrag zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität geleistet werden. 

Die Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden von den Ländern und Kommunen stark nachgefragt: Seit Programmstart im Jahr 2021 wurden über 2.250 Maßnahmen bestätigt.  

Die NBank ist in Niedersachsen für die Anträge zuständig. Seit 24.01.2024 werden wieder Förderanträge angenommen. Alle Informationen zu dem Programm und zur Antragstellung gibt es hier: www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Sonderprogramm-Stadt-und-Land.html;

In Niedersachsen gibt es aber noch eine Förder-Alternative: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Dies fördert auch investive Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs mit bis zu 75 %. Dazu gibt es auch Informationen auf der rechten Seite. 

Des Weiteren gibt es die Bürgerradwege in Niedersachsen, die im Sinne einer schnellen Umsetzung bei Mithilfe der Kommunen bei der Planung von Radwegen an Landesstraßen, durch Sach- und Geldleistungen vom Land unterstützt werden. Auch die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld von der Bundesgesellschaft Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) fördert Investitionen in die Infrastruktur des Alltagsradverkehrs wie Wegweisungen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser und Mobilitätsstationen. Klimaschutzkonzepte und –management durch eigenes Personal und externe Dienstleitungsunternehmen können ebenso wie investive Maßnahmen (=Maßnahmenbündel) mit Modellcharakter für eine Erhöhung des Radverkehrsanteils eine Förderung erhalten.  

Die KfW stellt Kredite für Kommunen für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität aus sowie Zuschüsse für eine energetische Stadtsanierung.  

Das Förderprogramm Nationaler Radverkehrsplan (NRVP) sowie das Förderprogramm Investive Maßnahmen Radverkehr vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt nicht investive Vorhaben wie Informations- und Kommunikationskampagnen und innovative Projekte für eine Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland. 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und Antragsverfahren finden sich im blauen Kasten auf der rechten Seite.  

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