NRW bekommt Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Am 4. November hat der Landtag das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit ist NRW das erste Flächenland mit einem solchen Gesetz. Antreiber war die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad, der auch der ADFC NRW angehört.

25 % Radverkehrsanteil bis 2025 gesetzlich verankern: Das will „Aufbruch Fahrrad“, hier bei einer Aktion vor dem Landtag anlässlich der Wahl des neuen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst am 27.10.2021
„Aufbruch Fahrrad“ bei einer Aktion vor dem Landtag anlässlich der Wahl des neuen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst am 27.10.2021. © Paul Meixner/Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bekommt als erstes Flächenland ein eigenes Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Es soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Kritik am Radgesetz

Dass es dieses Gesetz überhaupt gibt, ist ein direkter Erfolg der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad. Trotzdem fehlt es dem Gesetz an konkreten Maßnahmen, um zeitnah spürbare Verbesserungen für Radverkehr und Klimaschutz zu erreichen, so die Volksinitiative.

„Als Vertrauensperson der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad freue ich mich sehr über das Gesetz. Gleichzeitig sage ich stellvertretend für uns alle im Aktionsbündnis: Wir haben uns ein anderes Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz gewünscht. Eins mit mehr Klarheit, mehr Mut, mehr Verbindlichkeit. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass das Gesetz nachgebessert wird und den 'Wums' bekommt, den wir brauchen“ sagt Dr. Ute Symanski, Vertrauensperson der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad und Vorsitzende von RADKOMM.

"Das Gesetz ist unpräzise, unverbindlich und mutlos und wird daher nicht die Wirkung entfalten, die wir damit erreichen wollen: Sicherheit im Straßenverkehr, Klimaschutz und Lebensqualität“, sagt die stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, Annette Quaedvlieg.

Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt

In den letzten Monaten haben die Verbände des Aktionsbündnisses Aufbruch Fahrrad auf Einladung des Verkehrsministeriums konkrete Verbesserungsvorschläge für das Gesetz erarbeitet. Keine der vorgeschlagenen Änderungen wurde berücksichtigt. Auch die zentrale Forderung von Aufbruch Fahrrad, die Jahreszahl 2025 als Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende zu benennen, wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.

"Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen", sagt der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Axel Fell.

Ausführliche Stellungnahmen von RADKOMM und ADFC NRW mit Änderungsvorschlägen zum Referentenentwurf des NRW-Verkehrsministeriums gibt es in der blauen Medienbox.

Volksinitiative Aufbruch Fahrrad

Das Aktionsbündnis umfasst 215 Verbände. Neben RADKOMM und dem ADFC NRW gehören dazu auch der VCD NRW, der BUND NRW, der NABU NRW, die Deutsche Umwelthilfe - DUW und viele mehr. Mehr als 207.000 Menschen haben ihre Stimmen für den Aufbruch Fahrrad gegeben.

Die Volksinitiative hat neun Kernforderungen, mit denen das Ziel 25 Prozent Radverkehr bis zum Jahr 2025 erreicht werden soll. Dazu gehört u. a. mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen, 1.000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr sowie 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr.


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