Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Niedersachsen e. V.

MW veröffentlicht Erlass für Piktogrammketten in Niedersachsen

Am 12. März 2025 hat das Wirtschaftsministerium Niedersachsen einen neuen Erlass zu Piktogrammketten veröffentlicht – ein bedeutender Fortschritt für den Radverkehr im Land.

© Foto: Klaus Reinsch (Best-Practice Beispiel aus Göttingen)

Was bedeutet das für den Radverkehr?

Ab sofort können Piktogrammketten auf Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften markiert werden, wenn bauliche Lösungen wie Radfahrstreifen oder Schutzstreifen nicht realisierbar sind.

 

Warum ist das wichtig?

Auf vielen Straßen in Niedersachsen gibt es Platzkonkurrenz zwischen dem motorisierten Verkehr und Radfahrenden. Dies führt häufig zu Unsicherheiten und erhöhten Gefährdungen für Radfahrer:innen. Piktogrammketten sollen in solchen Fällen für eine bessere Sichtbarkeit sorgen und ein rücksichtsvolleres Miteinander im Straßenverkehr fördern.

 

Wichtige Details:

Abstand zur Fahrbahnrandmarkierung: Piktogrammketten werden mit einem Abstand von 1,25 m zum rechten Fahrbahnrand (plus 75 cm bei Parkstreifen) markiert.
Ergänzende Maßnahme: Diese Markierungen werden nur dann eingesetzt, wenn keine bauliche Lösung wie Radstreifen möglich ist.

Der Erlass stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Niedersachsen dar und wird dazu beitragen, das Fahrradfahren in vielen Städten sicherer und angenehmer zu machen. Er lässt sich im blauen Kasten herunterladen und nachlesen.

https://niedersachsen.adfc.de/neuigkeit/mw-veroeffentlicht-erlass-fuer-piktogrammketten-in-niedersachsen

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