Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Niedersachsen e. V.

Keine strengeren Vorschriften für Fahrradanhänger in Deutschland

Das Verkehrsministerium verkündete vor einigen Wochen, dass Fahrradanhänger eine Gewichtsbeschränkung und Auflaufbremsen erhalten sollten. Nun sollen die Pläne wieder vom Tisch sein.

Ein Mann belädt einen Fahrradanhänger vorm Supermarkt.
Voll beladen: Auch zukünftig soll es kein Gewichtslimit für Fahrrad-Anhänger geben. © ADFC/Jens Lehmkühler

In der Fahrradbranche sorgte das für Vorhaben des Ministeriums für Unruhe. Das Verkehrsministerium wollte die Gesetzeslage für Fahrradanhänger in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verschärfen. Die höchstzulässige Gesamtmasse eines hinter einem Fahrrad mitgeführten ungebremsten Anhängers sollte auf 50 Kilogramm begrenzt werden Bis zu 60 Kilogramm sollten möglich sein, wenn eine Auflaufbremse vorhanden ist.

50 Kilogramm sind bei einem angenommenen Eigengewicht eines Anhängers von 15 Kilogramm mit zwei transportierten Kindern schnell erreicht. Innerhalb der EU wäre es ein nationaler Alleingang Deutschlands gewesen, kritisierte der ADFC, die Vorschriften der EU seien ausreichend. Zudem steigen die Kosten für Anhänger durch eine Auflaufbremse erheblich – was für viele Familien den umweltfreundlichen Transport erschweren würde.

Der Protest der Branche und des ADFC fruchtete offenbar: Laut Meldung von Spiegel Online sollen die Pläne vom Tisch sein.


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