Große Radsternfahrt des ADFC München am 23. April

Die große Radsternfahrt des ADFC München am 23. April 2023 steht ganz im Zeichen des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“, das deutlich bessere Bedingungen für Radfahrende bayernweit einfordert.

Das Team der Radsternfahrt München 2023 zeigt das Plakar für die Fahrraddemo.
Das Team der ADFC-Radsternfahrt 2023: Bernadette Felsch (ADFC Bayern), Andreas Schön (ADFC München) und Eva Mahling (ADFC München) (v.l.n.r.) © Ralf Niepel

Mit der Radsternfahrt setzt sich der ADFC München gemeinsam mit dem Radentscheid für bessere Bedingungen für Radfahrende bayernweit ein. Sie fordern die Staatsregierung auf, die Verkehrswende zu priorisieren und auf Infrastruktur für umweltfreundliche Mobilität zu setzen.

Sternfahrt zum Königsplatz

Von vielen Startpunkten aus der ganzen Metropolregion und fünf Startpunkten in der Landeshauptstadt erobern die Teilnehmenden mit insgesamt 16 von der Polizei begleiteten Demozügen die Stadt. Für Familien mit Kindern gibt es spezielle Strecken.

Höhepunkte sind die gemeinsame Fahrt auf dem für den Kfz-Verkehr gesperrten Mittleren Ring und auf dem drei Kilometer langen Abschnitt der Autobahn A96 von Sendling bis zur Ausfahrt Blumenau.

Unterwegs vereinigen sich die einzelnen Demozüge und rollen gemeinsam zum Königsplatz, wo es ein Bühnenprogramm mit Musik und mehr geben wird.

Aktionen auch in Nürnberg, Aschaffenburg, Bayreuth und Hof

Neben der großen Sternfahrt in München gibt es auch in weiteren Regionen Aktionen, die den Radentscheid Bayern unterstützen. Darunter sind Fahrraddemos in Nürnberg, Aschaffenburg, Bayreuth und Hof.

Bayerisches Verfassungsgericht prüft Zulassung des Volksbegehrens

Von Juni bis Oktober 2022 hatte das Bündnis Radentscheid Bayern im ganzen Freistaat 100.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt. Das Ziel es ist, durch ein Radgesetz den Rahmen für eine echte Radverkehrsförderung in ganz Bayern zu schaffen.

Im November 2022 wurden die gesammelten Unterschriften an die jeweiligen Stadtverwaltungen übergeben. Das bayerische Innenministerium hatte den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens im März 2023 dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur weiteren Prüfung vorgelegt. Bis spätestens 12. Juni 2023 muss dieser entscheiden, ob es zum Volksbegehren kommt.

 


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